Verhalten bei Unfällen

1. Unfalldaten aufnehmen
Kennzeichen
Fahrzeug
Fahrer
Halter
Versicherung
Zeugen
Unfallhergang
Schaden feststellen
Unfallskizze anfertigen Ort und Zeit des Unfalls
Bei Verletzungen: Sofort zum Arzt und Attest ausstellen lassen!
gegebenenfalls zu einem Rechtsanwalt gehen
gegebenenfalls Reparaturarbeiten erstellen lassen

Ein Tipp bei kleinen Schäden: In der Stadt oder auf der Autobahn verursachen Bagatellen oft kilometerlange Staus: Im Verbandskasten ist Kreide- Unfallstelle und Stand der Fahrzeuge markieren und Fahrzeuge an den Straßenrand fahren. Denn: Für das Nichträumen der Unfallstelle kann sogar ein Verwarnungsgeld von der Polizei geben.


2. Schuldanerkenntnis
Je nach Interessenlage:
Ist die Gegenseite schuld?
Dann: Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen!
Haben Sie Zweifel bzw. an deren Umfang?
Dann: Auf keinen Fall Schuldanerkenntnis unterschreiben!


3.Verhalten gegenüber der Polizei
Die Polizei erledigt lediglich die ihr übertragenen Aufgaben. Seien Sie höflich und bestimmt gegenüber den Beamten. Lassen Sie den Unfall aufnehmen, wenn die Schuldfrage unklar ist. Wenn Ihnen die Polizei einen Vorwurf macht, müssen Sie sich nicht äußern. Ein Schweigen darf Ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Ihr Anwalt wird sich schon erklären. Wenn die Polizei meint, dass Sie schuld seien, müssen Sie sich danach richten. Die Schuldfrage klärt ggf. der Richter. Es eilt also selten etwas. Erforderlichenfalls nehmen Sie Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.


4. Schadensgutachten durch Kfz-Sachverständigen
Bei einem Unfall wissen Sie oft nicht wie hoch der Schaden ist. Dazu bedarf es oft des Gutachtens eines Sachverständigen. Das Gutachten dient der Berechnung ihres Schadens, falls sie nur nach den veranschlagten Reparaturkosten abrechnen wollen. Möglicher weise liegt auch ein Totalschaden vor. Dann können Sie nicht die Reparaturkosten abrechnen, sondern nur den Totalschaden. Das Gutachten dient auch als Beweis, falls die Versicherung nicht bezahlen will. Dieses Gutachten können Sie dann später im Prozess vorlegen. Das für das notwendige Gutachten anfallenden Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers je nach Haftungsquote bezahlen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt oder dem Geschädigten bekannt ist, dass der Gutachter unfähig oder zu teuer ist. Bagatellschäden sind solche unter 250 €. Für diese Schäden reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Kosten für ein Gutachten erstattet die Versicherung dann nicht. Kfz-Sachverständige nennen Ihnen verschiedene Stellen: ADAC, Dekra, Tüv, Kfz-Innung, Gelbe Seiten u.s.w.. Achten Sie auf die Qualifikation der Sachverständigen ( Meister, Ingenieur ). Der Begriff ist nicht geschützt. Manche Leute lassen sich in Wochenkursen zu `` Sachverständigen`` ausbilden.

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